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Transparenz

KI-Transparenz

Wo wir künstliche Intelligenz einsetzen, woran Sie das erkennen und wo wir bewusst darauf verzichten.

Unser Grundsatz

Künstliche Intelligenz hilft uns bei Verwaltung und Organisation, damit mehr Zeit für Sie bleibt. Behandelt werden Sie von Menschen, und auch alle Entscheidungen über Ihre Behandlung treffen Menschen. Auf dieser Seite erklären wir, wo wir KI einsetzen und woran Sie das erkennen. Grundlage sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), die seit dem 2. August 2026 gelten.

Sprechen Sie mit einem Menschen?

Auf unserer Website und in unserer Onlinebuchung gibt es keinen Chatbot. Wenn Sie uns anrufen, per E-Mail oder über WhatsApp schreiben, antwortet Ihnen ein Mitglied unseres Teams. Sollten wir künftig ein System einsetzen, mit dem Sie direkt kommunizieren, sagen wir Ihnen das zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich.

Bilder und Videos

Viele Bilder auf dieser Website und in unserer Werbung sind mit KI erstellt oder bearbeitet. Das betrifft auch Aufnahmen von Personen: Gesichter können verändert oder ersetzt sein, und manche gezeigten Personen gibt es so nicht. Die Behandlungssituationen, Räume und Abläufe entsprechen dem, was Sie bei uns erleben.

Wir kennzeichnen diese Bilder nicht einzeln, sondern weisen hier und in unserer Datenschutzerklärung darauf hin. Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmtes Bild echt ist oder mit KI bearbeitet wurde, fragen Sie uns gern.

Texte

Bei manchen Texten auf dieser Website lassen wir uns von KI unterstützen, etwa beim Formulieren oder Gliedern. Jeder Text wird von uns fachlich geprüft, bevor er erscheint, und wir stehen für seinen Inhalt ein.

KI in unserer Verwaltung

Im Hintergrund nutzen wir KI zum Beispiel, um ärztliche Verordnungen vor der Abrechnung auszulesen oder um Behandlungsnachweise aus Pflegeeinrichtungen zu erfassen. Welche Daten dabei an welche Anbieter gehen, beschreiben wir ausführlich in unserer Datenschutzerklärung.

Geschultes Team

Wer bei uns mit KI arbeitet, ist dafür geschult und kennt unsere internen Regeln: welche Werkzeuge zugelassen sind, welche Daten eingegeben werden dürfen und wie Ergebnisse zu prüfen sind. So setzen wir die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI-Verordnung um.

Fragen

Wenn Sie wissen möchten, ob bei einem bestimmten Inhalt oder Vorgang KI beteiligt war, fragen Sie uns gern unter info@tamedes.de oder 05173 / 30 221 31.

Stand: 26. September 2026

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